Renovieren oder sanieren und Zuschüsse sichern

Eine Immobilie zu kaufen, zu sanieren, zu renovieren, umzubauen oder neu zu bauen, ist mitunter recht teuer. Da überlegen es sich gerade junge Menschen mittlerweile oft zweimal, ob sie sich in große Schulden stürzen, wohlwissend, dass vielleicht ein Partner Gehaltseinbußen haben wird, weil eine Familie gegründet wird und die Erziehung der Kinder im Fokus stehen wird.

Um sich den Traum vom Eigenheim oder dem Bezug einer sanierten Immobilie dennoch verwirklichen zu können, gibt es eine große Auswahl an Fördermöglichkeiten. Doch nur wer die Details kennt, kann den passenden Zuschuss auswählen.

Via Riester von staatlichen Förderungen profitieren

Klassische Riester-Verträge sind mittlerweile bekannt; Riester-Bausparen ist nach wie vor eine Unbekannte.  Denkbar ist aber gerade diese Komponente, um eine Eigenheimfinanzierung in die Tat umzusetzen. Doch was steckt im Detail dahinter? Riester-Bausparen fußt auf dem klassischen Bauspar-Prinzip. Jeder Riester-Vertrag gliedert sich in eine Anspar- und eine Darlehensphase.

Wer also die vereinbarte Mindestanspardauer absolviert, das dokumentierte Mindestguthaben erreicht und die Bewertungskennzahl geknackt hat, hat das Darlehen zur Verfügung, das zum Bau eines Eigenheims verwendet werden kann. Die Spezialität beim Riester-Bausparen ist dann natürlich die Riester-Komponente. Allerdings gibt es auch eine Einschränkung: Das Darlehen aus einem Riester-Bauspar-Vertrag darf nur in ein Immobiliendarlehen fließen, nicht aber für eine Autofinanzierung verwendet werden. Zudem muss die Tilgung bis zum 68. Lebensjahr abgeschlossen sein.

Wer diese Form der staatlichen Förderung nutzen möchte, um ein Haus zu bauen oder zu sanieren, der muss die gesetzlichen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen oder einen Ehepartner haben, der dies tut. Auch der sogenannte Sockelbetrag von 60 Euro jährlich muss geleistet werden, um einen Riester-Bausparvertrag abschließen zu können. Sind die Voraussetzungen erfüllt, setzt sich die Riester-Förderung aus denselben Bestandteilen zusammen wie bei einem regulären Riester-Vertrag – aus Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus (zur Quelle).

  • Die Grundzulage beläuft sich auf 175 Euro, wenn vier Prozent des Bruttoeinkommens in den Vertrag fließen.
  • Die Kinderzulage liegt bei 185 bzw. 300 Euro – je nachdem, wann das Kind auf die Welt gekommen ist.
  • Junge Bausparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können vom Berufseinsteiger-Bonus profitieren.

Förderprogramme der KfW-Bank

Am 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung das Klimapaket beschlossen. Das wiederum hatte auch Folgen für die Förderprogramme, die die KfW-Bank ausgibt. Wer einen Neubau plant, der sollte sich mit dem KfW-Kredit 153 auseinandersetzen. Dieser sieht beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses Zuschüsse vor. Der Tilgungszuschuss erhöht sich um zehn Prozent; der maximale Kreditbetrag stieg damit auf 120.000 Euro. Im Einzelnen betrachtet lassen sich für diese Maßnahmen Zuschüsse beantragen:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: Der Tilgungszuschuss liegt bei 25 Prozent vom maximalen Kreditbetrag in Höhe von 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss in Euro liegt pro Wohneinheit bei bis zu 30.000 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 40: Der Tilgungszuschuss liegt bei 25 Prozent vom maximalen Kreditbetrag in Höhe von 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss in Euro liegt pro Wohneinheit bei bis zu 30.000 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 55: Der Tilgungszuschuss liegt bei 15 Prozent vom maximalen Kreditbetrag in Höhe von 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss in Euro liegt pro Wohneinheit bei bis zu 18.000 Euro.

Grundsätzlich gibt es die finanzielle Unterstützung der KfW, also der Kreditanstalt für Wiederaufbau, nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen gelten sowohl für die Häuser – für die KfW-Effizienzhäuser 40, 40 Plus und 55 gibt es spezielle Bau-Vorschriften, beispielsweise zur Wärmedämmung, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Heiztechnik – als auch dafür, wie Familien an Zuschüsse oder Darlehen kommen.

Wer vergleichen möchte, ob sich die KfW-Förderung rechnet, sollte vor allem einen Blick auf Laufzeiten und Jahreszinsen werfen. Darin liegen die größten Unterschiede zur klassischen Bankenfinanzierung. Als Faustregel gilt: Wer einen KfW-Kredit aufnimmt, kann mit einer Vorauskasse in Höhe von 100 Prozent rechnen; bei Zuschüssen liegen die Förderbeträge bei etwa 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Auch das Baukindergeld ist ein Programm der KfW. Dabei sollen vor allem die Bauwünsche von Familien mit Kindern unterstützt werden. Die Förderung sieht vor, dass für einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich ein Zuschuss von 1.200 Euro gewährt wird, in Summe also 12.000 Euro, die in den Bau oder den Kauf einer Immobilie investiert werden können. Einen Zuschuss beantragen können Familien ebenso wie Alleinerziehende. Das Haushaltseinkommen darf die 90.000-Euro-Marke nicht überschreiten (plus 15.000 Euro pro Kind).

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