Schutz vor Kellerüberschwemmung

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Starke Niederschläge, wie sie in Deutschland immer häufiger vorkommen, können Kanalnetze völlig überlasten. Wenn die Aufnahmefähigkeit überschritten ist, staut sich das Wasser bis zur Straßenoberkante und sucht sich dann seinen Weg. Die Folge: Das Wasser drückt als sogenannter Rückstau zurück ins Haus und verursacht Schäden an Gebäude und Inventar. Die Klärung der Haftungsfragen ist dann oft langwierig und kompliziert.

Das öffentliche Kanalnetz ist nur für eine bestimmte Wassermenge ausgelegt. Wenn es also länger stark regnet, kann es die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Bei Gebäudeteilen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, drückt dann das Wasser durch Bodenabläufe, Toiletten, Waschmaschinen usw. zurück ins Haus. Aber auch bei sonnigem Wetter ist man vor Rückstau nicht sicher. Denn auch durch Ablagerungen, Verstopfungen oder Rohrbrüche in der Kanalisation kann es zu Rückstau kommen.

Die Gemeinden müssen nicht haften

Hat der Hausbesitzer für diese Fälle keine Vorkehrungen getroffen, bleibt er auf den Kosten der Überschwemmung sitzen. Die Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation muss für Rückstauschäden nämlich nicht haften. Auch sind die Schäden weder durch die klassische Hausrat- noch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für beide Versicherungen muss zusätzlich jeweils eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, in der das Risiko eines Rückstaus gesondert mit eingeschlossen werden muss. Um die Leistungen zu erhalten, muss allerdings eine funktionierende Rückstausicherung installiert sein.

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse

Diese Sicherung kann entweder eine Hebeanlage oder ein Rückstauverschluss sein. Rückstauverschlüsse können überall dort eingesetzt werden, wo ein freies Gefälle zum Kanal vorhanden ist, der Kanal also tiefer liegt als der Kellerboden. Sie lassen das Wasser im Normalbetrieb in Strömungsrichtung ungehindert durchfließen und sperren nur bei Rückstau den Rückweg ab und verhindern so, dass das Wasser aus dem Kanal zurück ins Haus drückt. Die Rückstauklappen schließen selbsttätig und geben nach Beendigung des Rückstaus den Weg automatisch wieder frei.

Ein Nachteil ist allerdings, dass Hausbewohner während des Rückstaus keine Toiletten, Duschen, Waschmaschinen usw., die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, benutzen können. Das anfallende Abwasser kann nämlich nicht entsorgt werden, da der Weg zum Kanal durch die geschlossene Rückstauklappe versperrt ist. Toiletten oberhalb der Rückstauebene können Hausbewohner auch während eines Rückstaus jederzeit benutzen, da das Wasser über eine andere Leitung als die Kellerablaufstellen abgeleitet wird.

Soll die Abwasserentsorgung aus dem Keller also auch während eines Rückstaus möglich sein, oder ist kein freies Gefälle zum Kanal vorhanden (die Ablaufstellen befinden sich unterhalb des Kanalniveaus), muss eine Hebeanlage eingebaut werden. Sie sammelt das Abwasser in einem Behälter und befördert es erst bei einem gewissen Wasserstand durch eine Pumpe über die Rückstauebene. Von dort aus kann es frei in den Kanal fließen. Allerdings pumpen Hebeanlagen auch dann, wenn kein Rückstau vorliegt, um das anfallende Abwasser zu entsorgen – das verursacht Energiemehrkos-ten und Pumpgeräusche.

Neu auf dem Markt ist eine Anlage, die die Vorteile von Rückstauverschlüssen und Hebeanlagen vereint. Sie kann immer dann eingebaut werden, wenn ein freies Gefälle zum Kanal vorhanden ist. Im Normalbetrieb fließt das Wasser wie bei einem Rückstauverschluss dann einfach in den Kanal ab. Erst bei Rückstau, wenn die Rückstauklappe geschlossen ist und gleichzeitig Abwasser aus dem Haus entsorgt werden muss, beginnt die Anlage zu pumpen. So können auch während des Rückstaus Toiletten, Waschmaschinen etc. unterhalb der Rückstauebene benutzt werden. Da die Anlage nicht wie eine herkömmliche Anlage ständig pumpt, sobald Wasser zu entsorgen ist, lassen sich zusätzlich auch Energiekosten sparen.

Ein nachträglicher Einbau ist möglich

Der nachträgliche Einbau von Rückstausystemen in bestehenden Häusern ist oft mit hohen Kosten verbunden. Das liegt vor allem daran, dass gerade bei älteren Gebäuden häufig der gesetzlich vorgeschriebene Entwässerungsplan fehlt. Um den Verlauf der unterirdisch verlegten Leitungen festzustellen, in die das Rückstausystem eingebaut werden muss, sind daher Aufbrucharbeiten an der Bodenplatte nötig. Bei freiliegenden Abwasserleitungen sieht es anders aus. In diese kann ein Rückstausystem auch nachträglich ohne größeren Aufwand eingebaut werden.

Aber auch für den Fall, dass die Leitungen unterhalb der Bodenplatte verlaufen, gibt es Alternativen: Die Rückstautechnik kann auch in einem Hausanschluss außerhalb des Gebäudes installiert werden. Die Grundleitung, über die ausschließlich rückstaugefährdete Ablaufstellen entwässert werden, wird dann über diesen Rückstauverschluss gesichert.

Üblicherweise bietet so ein Schacht noch weitere Leitungsanschlussmöglichkeiten, die nicht über den Rückstauverschluss führen. An diese kann der Installateur die Grundleitungen anschließen, die die nicht rückstaugefährdeten Abläufe entwässern. Besonders praktisch: Renovierer können bei bestimmten Fabrikaten Rückstauverschlüsse jederzeit nachrüsten, alternativ aber auch jeden Schacht mit bereits vorinstalliertem Rückstauverschluss ordern. Auch Pumpen und Fäkalienhebeanlagen können im Schacht montiert werden.

Bei der Auswahl der richtigen Lösung sind zahlreiche Dinge zu beachten: Neben der Lage des Kanals und dem Verlauf der Leitungen spielt unter anderem auch die Abwasserart bei der Produktwahl eine entscheidende Rolle. Sobald das Wasser beispielsweise Fäkalien beinhaltet, muss ein Fäkalien-Rückstauautomat beziehungsweise eine Fäkalien-Rückstaupumpanlage eingebaut werden. Daher sollten sich Renovierer beim Thema Rückstau immer Rat beim Fachmann holen. Ohne ihn ist eine einwandfreie Entscheidung nicht zu treffen.

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