Versicherungspflichten – welche Versicherungen brauchen Bauherren, Eigenheimbesitzer und Mieter?

Versicherungen_Haus

Ein vollgelaufener Keller oder die vom Sturm beschädigte Solaranlage kann einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Wer nicht richtig versichert ist und die Schäden aus eigener Tasche zahlen muss, kommt schnell an seine finanziellen Grenzen. Welche Versicherungen sind für Bauherren, Hausbesitzer und auch Mieter sinnvoll?

Die Hausratversicherung braucht eigentlich jeder

Mit einer Hausratversicherung sind alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung oder einem Haus versichert. Dazu gehören Möbel, andere Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte und sogar die Kleidung. Die Versicherung zahlt für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruch/Diebstahl
  • Überspannung

Zusätzliche Vertragselemente sind dabei möglich, wie beispielsweise Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl.

Hausratsversicherung

Was zahlt die Hausratversicherung?

Kommt es zu einem Schaden und das Inventar wird gestohlen oder irreparabel zerstört, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis. Das ist nicht immer der Kaufpreis, sondern der heutige Preis für einen neuen Gegenstand. Lässt sich das Inventar reparieren, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Ist der Gegenstand noch uneingeschränkt nutzbar, obwohl er beschädigt ist, übernimmt die Versicherung die Wertminderung.

Tipp: Der Wert und der Umfang des Hausrats verändern sich im Lauf der Zeit. Teure Anschaffungen oder Wertgegenstände können den Wert des Hausrates erheblich steigern. Daher ist es sinnvoll, von Zeit zu Zeit die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls nach oben anzupassen. Liegt Unterversicherung vor, zahlt die Versicherung nur einen prozentualen Anteil am entstandenen Schaden.

Hauseigentümer sollten eine Wohngebäudeversicherung haben

Wer ein Haus sein eigen nennt, sollte mit entsprechenden Versicherungen dafür sorgen, dass ein Sachschaden keinen finanziellen Schaden nach sich zieht. Mit einer Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude und alle fest damit verbundenen Gegenstände versichert. Dabei schützt die Versicherung bei folgenden Schäden:

  • Im Fall eines Brandes zahlt die Wohngebäudeversicherung den durch das Feuer entstandenen Schaden und auch die Kosten für Folgeschäden durch Löschwasser und Ruß.
  • Bei Blitzschlag, Explosion und Implosion übernimmt die Gebäudeversicherung die Schäden.
  • Bei Sturm- und Hagelschäden kommt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden auf. Voraussetzung bei Sturmschäden ist dabei mindestens Windstärke 8. Bei Hagelschäden spielt die Windstärke keine Rolle.
  • Leitungswasserschäden durch geplatzte Wasserrohre übernimmt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung. Dabei sind alle wasserführenden Rohre und die dazugehörigen Anlagen mitversichert, also Wasserver- und -entsorgungsleitungen, Heizkörper, Heizungsrohre, Klima- und Wärmepumpe. Es ist sogar möglich, das Aquarium oder das Wasserbett mitzuversichern.
  • Auch Schäden am Gebäude, die durch einen Blitzschlag und die dadurch entstehende Überspannung entstehen, sind versichert.

Totalschaden am Haus – was nun?

Wenn ein Haus bis auf die Grundmauern abbrennt, darf der Versicherte sein Haus zum Neuwertpreis wieder errichten. Die Versicherung zahlt für ein neues, gleichartiges Haus zu den aktuellen Marktpreisen. Darin sind auch die Kosten für den Architekten, die Planung und die Konstruktion enthalten. Wichtig dabei ist, dass auch Mietersatzkosten mitversichert sind, da das abgebrannte Haus während der Bauphase nicht bewohnbar iat.

Die Elementarschadenversicherung

In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu extremen Wetterlagen, die nicht nur in der Natur großen Schaden anrichten. Mit einer erweiterten Naturgefahrenversicherung oder einer Elementarschadenversicherung schützen Hauseigentümer sich vor den finanziellen Folgen dieser Extremwetterlagen. Je nach Vertrag lassen sich folgende Risiken für Gebäude und Eigentum versichern:

  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

In den meisten Fällen ist bei der Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, sodass der Hauseigentümer im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss.

Als optionalen Baustein zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung gibt es eine erweiterte Naturgefahrenversicherung. Sie ist nur in Kombination mit diesen beiden Versicherungen abschließbar.

Die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung

Für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie sollten Hauseigentümer auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung haben. Kommt jedem aus Versehen und ohne Absicht zu Schaden, können Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer entstehen, beispielsweise wenn jemand bei Glatteis auf dem versicherten Grundstück stürzt oder auf dem glatten Fußboden in der Wohnung ausrutscht. Auch ein Schaden, der durch einen unfachmännisch befestigten und dadurch herabstürzenden Blumenkasten entsteht, ist hier versichert.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer seine Immobilie nicht selbst nutzt, ist ebenfalls für Schäden gegenüber Dritten verantwortlich. Für vermietete Immobilien oder für unbebaute Grundstücke sollten die Eigentümer deshalb eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben. Sie übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise Passanten verletzt oder ein Auto beschädigt wird, weil eine Gehwegplatte lose ist, Eiszapfen herabfallen oder Bäume umstürzen.

Zusätzlicher Schutz notwendig bei Fotovoltaikanlagen, Öltanks und Scheiben

Durch einen Sturm, Brand oder Hagelschlag kann eine Fotovoltaikanlage so stark beschädigt werden, dass sei nicht mehr funktioniert. Die Reparatur in diesen Fällen ist sehr teuer. Daher ist es sinnvoll, die Fotovoltaikanlage in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen. Das geht auf verschiedenen Wegen:

Sie lässt sich mit einem Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung integrieren. Der Zusatzbaustein ist für den Versicherungsschutz notwendig, ohne gibt es keinen Schadenersatz. Kommt es zu einem Schaden, hat das den Vorteil, dass die Schadenregulierung am Haus und an der PV-Anlage aus einer Hand erfolgt.

Es gibt auch die Möglichkeit, die PV-Anlage über eine eigenständige Police zu versichern. Das kann unabhängig von der Versicherung fürs Haus geschehen. Dabei können die folgenden Gefahren versichert sein:

  • Schäden durch Feuer
  • Schäden durch Blitzschlag
  • Schäden durch Überstrom oder Kurzschluss
  • Schäden durch Luftfahrzeuge
  • Schäden durch Leitungswasser und
  • Schäden durch typische Naturgefahren

Im Schadensfall sind so alle Teile, die Bestandteil der Fotovoltaikanlage sind, versichert, also die Solarmodule, die Befestigungselemente und Montagerahmen und auch Verkabelung und Wechselrichter.

Hauseigentümer können ihre Anlage ergänzend auch gegen Tierbisse, Bedienungsfehler und auch gegen Diebstahl versichern.

Warum sollten Hauseigentümer den Ausfall der PV-Anlage mitversichern?

Dafür sprechen zwei Gründe:

  • Wenn die Stromerzeugung ausfällt, entgeht Hauseigentümer die Einspeisevergütung für die Zeit des Ausfalls. Mit dem Geld von der Versicherung lassen sich die Kreditraten für die PV-Anlage bedienen.
  • Obendrein muss der Hauseigentümer bei Ausfall seiner PV-Anlage Strom von einem anderen Anbieter beziehen. Die Kosten übernimmt ebenfalls die Versicherung für die Zeit der Reparatur.

Versicherung für Glasbruch

Eine weiterer wichtiger Zusatzbaustein bei der Wohngebäudeversicherung ist die Glasbruchversicherung. Gehen Scheiben zu Bruch, zahlt die Versicherung den Schaden, egal welche Ursache der Schaden hat. (Vorsatz ist natürlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.)

Versichert sind dabei meist Glasscheiben und Glasplatten, Spiegel, Profilbaugläser, Glasbausteine, Panoramafenster, Wintergärten und Lichtkuppeln, auch wenn sie nicht aus Glas, sondern aus Kunststoff sind.

Versicherung für den Öltank

Wer noch eine Ölheizung hat und entsprechend Heizöl in Tanks vorhalten muss, braucht ungebingt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt den Schaden, wenn aus einem undichten Öltank das Öl ins Grundwasser ausläuft und dieses verseucht. Auch wenn beim Befüllen des Tanks Öl auf den Boden tropft und im Erdreich versickert, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Dabei können teilweise hohe Kosten entstehen, wenn es notwendig ist, das Erdreich auszutauschen, selbst bei sehr geringen Mengen.

Nach oben scrollen