Innentreppen richtig platziert

Innentreppen
Foto: Treppenmeister

Den optimalen Platz für den Zugang zur nächsten Wohnebene zu finden, ist nicht immer einfach. Während bei Neubauten um jeden Quadratzentimeter Wohnfläche gegeizt und die Treppe daher auf den kleinstmöglichsten Grundriss zurückgedrängt wird, führen bei Um- und Ausbauten fehlende Baupläne zur Konfrontation mit der Statik.

Zu den geeignetsten und am häufigsten anzutreffenden Treppenvarianten in Wohnbereichen zählen viertel- oder halbgewendelte Grundrisse. Das sind platzsparende Bauarten, die gut begehbare Treppen zulassen. Was heißt das? Gut begehbar sind Treppen immer dann, wenn die Stufen gleichmäßig verzogen sind und die von der DIN-Norm empfohlenen Steigungsverhältnisse eingehalten werden.

Das bedeutet im Klartext:
die Steigungshöhe sollte 18 bis 19 Zentimeter betragen, der Treppenlauf muss mindestens 80 Zentimeter breit sein, bequemer aber wären 90 bis 100 Zentimeter, und das Geländer muss mindestens 90 Zentimeter hoch sein.

Der Platzbedarf für gewendelte Treppen beginnt bei knapp 3,5 Quadratmetern (Deckenlochmaß, also ohne der Dielenfläche). Für eine gut zu begehende halbgewendelte Treppe sollten etwa 4,5 bis 5 Quadratmeter eingeplant werden. Und eine Spindeltreppe mit einer gesetzlich vorgeschriebenen nutzbaren Laufbreite von 80 Zentimeter benötigt eine Rohbauöffnung von 200 Zentimeter Durchmesser.

Schallschutz

Bei Reihenhäusern ein Punkt, der übrigens oft zu Prozessen führt. Doch es ist immer angenehmer für alle Mitbewohner, auf „leisen“ Treppen zu gehen. Ob eine Treppe laut oder leise ist, ist abhängig von der Masse/Dicke der Wände und deren Konstruktion, der Art der Treppenkonstruktion sowie der Art der Befestigung an Wand und Decke. Starr eingebundene Treppenteile sind lauter als elastisch gelagerte. Durchgehende lange Elemente oder unter Spannung stehende Teile können lauter sein als kurze Teile.

Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ gibt Auskunft
Schallschutzwerte werden in Dezibel (dB) angegeben. Je kleiner dieser Wert ist, umso leiser wird es. Für Treppen in Einfamilienhäusern werden bezüglich des Schallschutzes lediglich empfohlene Werte angegeben (≤ 53 Dezibel). Für Doppel- oder Reihenhäuser sind die Mindestanforderungen 53 Dezibel. Empfohlen werden aber ≤ 46 Dezibel, was jedoch separat im Kaufvertrag vereinbart werden muss.

Um solche Werte einigermaßen vergleichen zu können, hier die Lautstärken bekannter Geräusche: Ein leises Uhrticken erzeugt etwa 10 Dezibel, eine normale Unterhaltung findet bei etwa 50 Dezibel statt, aber wer an einer stark befahrenen Straße wohnt, wird schon mit rund 80 Dezibel belästigt.Wer es leise haben möchte, sollte mit dem Treppenbauer vorab Schallschutzwerte vereinbaren und/oder sich Schallprüfzeugnisse von Referenzobjekten vorlegen lassen.

Als gestalterischer Faktor spielen bei Wohnhaustreppen neben der Bauart selbst auch das gewählte Holz und dessen Verarbeitungsweise eine Rolle. Ob klassisch mit einfachem Holzgeländer oder modern mit anderen Materialien wie Edelstahl und Glas kombiniert – die Auswahl ist groß. Beliebte Holzsorten: Kernbuche, Nussbaum, Kirsche und Akazie gedämpft/geölt. Kontrastreich setzt sich auch die Eiche wieder in Szene. Empfehlenswert ist immer, sich von der Qualität und Ausführung einer Treppe in einem Studio persönlich zu überzeugen.
     

Nach oben scrollen