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Erben erwarten ein Eigenheim

08.11.2011

58 Prozent der künftigen Erben in Deutschland erwarten ein Eigenheim. Zu diesem Ergebnis kommt die Postbank Erbschaftsstudie 2011. Erstaunlich: Fast ein Drittel der Deutschen weiß zu keinem der zentralen Begriffe, wie Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile oder Erbengemeinschaft Bescheid. „Diese Wissenslücke kann teuer zu stehen kommen“, sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse.

Die Chancen für Immobilienerben Erbschaftssteuer zu sparen, stehen dabei gut. „Nutzt der Erbe die vom Erblasser genutzte Immobilie selbst weiter, bleibt der Vermögenswert des Grundbesitzes steuerfrei“, erläutert Gusinde. Zu den genauen Rahmenbedingungen
empfiehlt sie eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
www.bhw.de

Streit ums Erbe? Muss nicht sein!
Ein Randthema ist die Frage nach dem Immobilienerbe nicht: Fast zwei Drittel der Bundesbürger überlegen bereits, ob, wie und an wen sie etwas vererben wollen. Auffällig allerdings: Ein Drittel der Deutschen weiß zu keinem einzigen der zentralen Begriffe Bescheid, wie etwa Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile oder Erbengemeinschaft. "Diese Wissenslücke kann teuer zu stehen kommen", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. "Wenn der Verstorbene keine rechtswirksame Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen des Erblassers erhält", so die Steuerexpertin.

Schenken? Aber nicht dem Fiskus!
Die Chancen für Verwandte stehen gut. "Nutzt der Erbe die vom Erblasser genutzte Immobilie selbst weiter, bleibt der Vermögenswert des Grundbesitzes steuerfrei", erläutert Gusinde. "Voraussetzung ist eine maximale Wohnfläche von 200 qm und die Eigennutzung über zehn Jahre." Endet diese vor Fristende, muss für die Erbschaftssteuer der Grundstückswert ermittelt werden. Auch mit einer Schenkung können Eltern die Steuerlast der Kinder senken. Doch sie sollten schon zu Lebzeiten auf den Wert von Haus oder Wohnung verzichten können. "Wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt, will eine Schenkung wohl überlegt sein", betont Isabell Gusinde. "Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und Erbschaftssteuer ist unerlässlich."

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