Renovierung nach Wasserschaden: Wer kommt für die Kosten auf?

Ein gebrochenes Rohr oder eine kaputte Waschmaschine – die Ursachen für Wasserschäden in Wohngebäuden können vielfältig sein. Eindeutig ist hingegen, wie es nach dem Wasserschaden weitergeht, denn eine Renovierung ist immer notwendig. Doch hier beginnen die Probleme. Wer haftet für den Schaden? Zahlt die Haftpflicht- oder Hausratversicherung? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Geldfragen zum Thema Renovierung nach Wasserschäden.

Alle 30 Sekunden entsteht ein Leck

Wer glaubt, es könne einen selbst nicht treffen, ist weitgefehlt. Rein statistisch betrachtet ist es sogar relativ wahrscheinlich, dass auch Sie in Zukunft mit einem Leck und nachfolgendem Wasserschaden in Ihrem Heim zu kämpfen haben. Gebäudeversicherern werden jährlich mehr als 1. Mio. Wasserschäden gemeldet. Runtergerechnet entstehen alle 30 Sekunden ein Leck und somit wasserbedingte Schäden in deutschen Wohnräumen.

Für viele Menschen ist ein Wasserschaden aber trotzdem kein allzu schlafraubendes Thema, zumindest nicht in finanzieller Hinsicht. Denn während für freiwillige Badsanierungs- oder Renovierungsarbeiten natürlich in die eigene Tasche gegriffen oder auf flexible Kreditgeber wie Bon-Kredit zurückgegriffen werden muss, zahle im unverschuldeten Schadensfall ja die eigene Versicherung für notwendige Renovierungskosten, meinen zumindest die meisten Personen, die fleißig ihre Beiträge für Haftpflicht oder Hausrat zahlen.

Doch so einfach ist es eben nicht. „Nicht alle Wasserschäden sind standardmäßig versichert“, mahnt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dieser Umstand wiederum kann zu nachhaltigen finanziellen Problemen führen, da rechtlich derjenige für den Schaden aufkommen muss, der diesen verursacht hat.

Wer zahlt? Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

Der erste Ansprechpartner bei offensichtlichen Wasserschäden, wenn es um die Kostenübernahme geht, ist logischerweise die Versicherung. Bei Wasserschäden kommen drei Versicherungen als potentielle Leistungsverantwortliche infrage. Das sind: 

  • Gebäudeversicherung (Vermieter bzw. Eigentümer)
  • Haftpflichtversicherung (Mieter)
  • Hausratversicherung (Mieter)

Bei der Frage, wann welche Versicherung der richtige Ansprechpartner ist, sind wiederum zwei Fragen zu klären:

  • Wer trägt die Schuld am Wasserschaden?
  • Was wurde beschädigt?

In der Theorie sind diese Fragen relativ einfach zu beantworten. In der Praxis herrschen aber jede Menge Fallstricke vor, beispielsweise kann die Frage nach der Haftung juristisch gar nicht beantwortet werden, weswegen bei Wasserschäden mitunter auch ein Schadenregulierer bzw. Anwalt hinzugezogen werden sollte.

Dies muss aber nicht sein. Denn im Regelfall können die Schadensursache und der Verantwortliche eindeutig bestimmt werden. Ist dies der Fall, lässt sich auch die Frage nach der zuständigen Versicherung schnell beantworten:

  1. Bei Schäden, die durch die Verletzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters entstanden sind, beispielsweise bei einem Rohrbruch, haftet der Vermieter. Hier ist die Gebäudeversicherung zuständig.
  2. Die Gebäudeversicherung übernimmt jedoch nicht die Kosten für Schäden am Hausrat von Mietern. Dafür ist die Hausratversicherung des Mieters verantwortlich.
  3. Ist ein Mieter nicht im Besitz einer Hausratversicherung, muss er in Eigenverantwortung Schadenersatz vom Schadenverursacher einfordern. Derjenige wiederum kann den Schadensfall bei seiner Haftpflichtversicherung melden.

Zahlungsverpflichtung auf die gängigsten Schadensursachen

Wichtig: Die meisten Versicherungspolicen beschränken ihre Zahlungsverpflichtung auf die gängigsten Schadensursachen. Für Sonderfälle, beispielsweise beim kaputten Aquarium oder dem geplatzten Wasserbett, ist es meist notwendig, seine Versicherung zu erweitern. Gut beraten ist demnach derjenige, der sich mit dem Leistungsumfang von Hausrat und Haftpflicht bei Wasserschäden auch im Detail auseinandersetzt.

Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.

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