Lohnt sich eine Photovoltaikanlage?
Normalerweise setzt die Degression zum Beginn eines neuen Jahres ein. Aufgrund des Booms beim Zubau von Solarstromanlagen in den Jahren 2008 bis 2010 wurden vom Gesetzgeber Sondervergütungsabsenkungen beschlossen. Hinzu kam, dass die öffentliche Diskussion um die umlagefinanzierten Folgekosten der Einspeisevergütungen, die sogenannte EEG-Umlage, in diesem Jahr zu einer kritischeren Stimmungslage in der Bevölkerung geführt hat.
Denn die stark gestiegene EEG-Umlage, die etwa 3,5 Cent/kWh beträgt, bezahlen wir alle in Form eines Aufschlags auf den Strompreis. Aus diesem Grund wird es ab 2012, ergänzend zur Degression, noch halbjährliche Anpassungen der EEG-Vergütungssätze geben.
Kosten, Erlöse und Rendite
Wie sieht nun die Rechnung für interessierte Anlagenbetreiber aus? In diesem Jahr wird bei Anlagen unter 30 kWp jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom noch mit 28,74 Cent vergütet. Damit lässt sich eine interessante Rendite erwirtschaften. Beim aktuellen Durchschnittspreis einer Aufdachanlage von etwa 2 200 Euro/kWp (ohne MwSt.) liegt die Solarrendite (bei 100 Prozent Netzeinspeisung) im Einfamilienhausbereich nach Berechnungen der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 11/2011) im Bereich von etwa 5,9 bis 9 Prozent (vor Steuern!) – abhängig von Größe, Standort und Ausrichtung der Anlage.
Die Rendite lassen sich übrigens aufbessern, wenn man den erzeugten Solarstrom nicht nur ins Netz einspeist, sondern anteilig auch im eigenen Haushalt verbraucht. Denn das EEG gewährt dafür einen Bonus, abhängig vom Verbrauch. Diese sogenannte Eigenverbrauchsregelung bleibt unverändert bestehen und wurde im Rahmen der im Sommer 2011 erfolgten Novellierung des EEG bis Ende 2013 verlängert. „Finanztest“ ermittelte für einen (relativ hohen) Eigenverbrauchsanteil von 30 Prozent Renditen von 7,6 bis 11,21 Prozent unter oben genannten Bedingungen.
Die im Vergleich zu den niedrigen Tagesgeldzinsen attraktive Solarstromrendite ist auch nötig. Denn als Photovoltaikanlagenbetreiber wird man – nicht nur steuerrechtlich – zum Unternehmer, der über einen langen Zeitraum Risiken zu tragen hat.
Derzeit günstige Bedingungen
Die EEG-Vergütungsabsenkung (Degression) tritt zum 1.1.2012 in Kraft. Die Basisabsenkung, die bei 9 Prozent liegt, kann sich noch verringern oder erhöhen. Die genaue Zahl gibt die Bundesnetzagentur voraussichtlich zum Jahresende bekannt.
Die Rahmenbedingungen für Bauherren und Hausbesitzer sind derzeit günstig, um in den letzten Wochen des Jahres noch eine Photovoltaikanlage zu kaufen. So sind in 2011 die PV-Systempreise deutlich gefallen, der Preiswettbewerb unter den Anbietern hält an und die Kreditzinsen sind niedrig. Wer sich noch entscheiden kann, könnte sich im neuen Jahr dann noch etwas gedulden müssen, bis sich der Degressions-Effekt in gesunkenen Systempreisen bemerkbar macht. Unsicher ist derzeit, ob die Bundesregierung nicht noch einmal eine Sonderdegression einführen wird, um die EEG-Umlage zu verringern.
Einen Amortisationsrechner für Photovoltaikanlagen (und auch Thermieanlagen) bietet die Firma Selfio an.
Finanzierungsmöglichkeiten nutzen
Wichtig: Lassen Sie im Rahmen des Angebotsvergleichs immer eine individuelle Rendite-Berechnung mit einer Profi-Software machen. Für eine erste Abschätzung ausreichend sind Tools wie der Online Rechner der EnergieAgentur.NRW oder der Solarstromvergleichsrechner der Stiftung Warentest. Meist bezieht sich die Berechnung übrigens auf den Zeitraum der EEG-Vergütung (21 Jahre). Die Lebensdauer der Photovoltaikanlage ist im Normalfall aber viele Jahre länger.
Einfließen müssen in die Renditeberechnungen nicht nur die reinen Investitionskosten, sondern auch etwaige Aufwendungen für Versicherungen, Steuern, Wartung, Reparatur oder für Mindererträge. Zu berücksichtigen sind zudem eventuelle Finanzierungskosten für Kredite. Da Solarstromanlagen als eine recht sichere Investition gelten, bieten viele Banken spezielle Kreditangebote zu vereinfachten Konditionen. Über die Hausbank kann man auch das interessante KfW-Finanzierungsprogramm „Erneuerbare Energien - Standard“ (Nr. 270) beantragen. Je nach Finanzierungsumfang, Laufzeit und PV-Anlagengröße lassen sich die Tilgungsraten durch die Vergütungserlöse decken.



