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Nachholbedarf für Eigentümer

03.03.2011

Foto: Schwäbisch HallMillionen von Eigenheimbesitzern müssen 2011 nachrüsten. Grund ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Dachböden von Eigenheimen, die vor 2001 errichtet wurden, müssen demnach bis Jahresende wärmegedämmt sein. Fast 90 Prozent der mehr als 17 Millionen Ein- und Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser in Deutschland befinden sich nach Expertenschätzungen nicht auf dem aktuellen Stand der Dämmtechnik.

„Damit besteht für viele Eigentümer Nachrüstpflicht. Andernfalls drohen Bußgelder, die deutlich über den Kosten einer umfassenden Dachdämmung liegen können“, warnt Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe.

Die nachträgliche Dämmung muss die Wärmeverluste so minimieren, dass die Immobilie den gleichen energetischen Ansprüchen genügt, die an Neubauten gestellt werden. Eigentümer haben dabei je nach Raumnutzung die Wahl:
Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, genügt die deutlich günstigere Dämmung der Geschossdecke. Dabei müssen Modernisierer pro Quadratmeter mit etwa 80 Euro rechnen – bei einem Dachboden mit 90 m2 Grundfläche
also mit rund 7.200 Euro.

Bei einer vollständigen Dachdämmung liegen die Kosten je Quadratmeter wegen des erhöhten technischen Aufwands etwa doppelt so hoch. „Tatsächlich sind die Kosten aber wegen der größeren zu dämmenden Fläche noch weitaus höher“, erläutert Mühe: „Bei einem normalen Einfamilienhaus mit Satteldach sollte man auf jeden Fall mit mehr als 20.000 Euro kalkulieren.“

Freigestellt von der Nachrüstungspflicht sind nach aktuellem Stand nur Eigentümer, die ihre Altimmobilie bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.

Alle anderen aber sollten die Auflagen der EnEV ernst nehmen: Die zuständigen Bauämter können Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängen.

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