Fördermittel für Photovoltaik

Fördermittel für Photovoltaik

Wer sich eine Photovoltaik-Anlage auf das eigene Dach setzt und damit Sonnenstrom produzieren möchte, muss das nicht vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen. Bund und Länder unterstützen die Eigenproduktion von Solarstrom mit Fördergeld. Zusätzlich sind die Anschaffungskosten für Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken. Wer nun mit einberechnet, dass die Stromkosten kontinuierliche steigen, sollte sich für eine PV-Anlage entscheiden. Übrigens, mit einem Stromspeicher im Keller kann der selbstproduzierte Strom auch in der Nacht genutzt werden.

Einspeisevergütung

Wer sich für eine PV-Anlage entscheidet, kann überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür bekomme der Sonnenstrom-Produzent die sogenannten Einspeisevergütung. Geregelt ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wieviel Geld fließt verändert sich kontinuierlich – leider aktuell nach unten. Wichtig ist dabei wann die Anlage in Betrieb gegangen ist. Ein Beispiel: Wurde die Photovoltaik-Anlage im April 2020 in Betrieb genommen, erhält der Betreiber für 20 Jahre, so lange wird gefördert, eine Vergütung in Höhe von 9,44 Cent pro Kilowattstunde. Im August 2019 waren es noch 10,48 ct/kWh. Eine möglichst frühe Inbetriebnahme zahlt sich also aus. Denn der Betreiber erhält den Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war, für die nächsten 20 Jahre.

Eigenverbrauch

Da der durchschnittliche Strompreis in Deutschland mit rund 30 Cent pro Kilowattstunde dreimal so hoch ist wie die Einspeisevergütung, lohnt sich der Eigenverbrauch besonders. Denn je mehr Sonnenstrom vom eigenen Hausdach produziert wird, desto weniger muss von den Stromkonzernen oder den Stadtwerken gekauft werden. Vor allem bei Kleinanlagen mit einem maximalen Jahresertrag von nicht mehr als 10 kWp oder 10.000 kWh lohnt sich er Eigenverbrauch. Denn erst ab diesem Wert muss auf eigenverbrauchten Strom eine EEG-Umlage gezahlt werden.

Achtung: Wer in den Genuss der finanziellen Förderung nach dem EEG kommen möchte, muss die Stammdaten der Photovoltaik-Anlage über das PV-Meldeportal in das sogenannte „Marktstammdatenregister“ eintragen. Geschieht das nicht, wird keine Einspeisevergütung ausgezahlt. So sieht es das EEG in der Fassung vom 1. Juli 2017 vor.

Photovoltaik-Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der wichtigste Fördertopf für angehende Sonnenstrom-Produzenten ist der der bundeseigenen KfW. Damit eine Förderung möglich wird, muss die PV-Anlage unter anderem die Anforderungen den EEG erfüllen. Im Klartext heißt das, dass unter anderem die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz gewährleistet sein muss. Ebenfalls darf der Gebäude, auf dem die PV-Anlage steht, nicht zum Zweck der Stromerzeugung errichtet worden sein. Bei Wohnhäusern ist das aber nicht wirklich relevant.

KfW-Programm 270

Mit dem Förderprogramm 270, auch Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard genannt, fördert die KfW unter anderem die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Das Programm 274 mit dem Namen Erneuerbare Energien Standard Photovoltaik wurde von der Förderbank in der Programm 270 integriert. Gefördert werden mit dem Programm 270 100 Prozent der Investitionskosten bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die KfW schreibt weiter: Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern fördern wir mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151,152) und Energieeffizient Bauen (153).

Fördergeld vom Bundesland

Einige Bundesländer geben ebenfalls Fördergeld für PV-Anlagen. Wer diese Töpfe anzapfen möchte, sollte sich unbedingt informieren, ob Sie nicht bereits leer sind oder eventuell auf Eis gelegt wurden. Letzteres betrifft unter anderem Thüringen, wo die dortige Aufbaubank einen Antragsstopp wegen der Corona-Krise verfügt hat.

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