Energetische Sanierung im Altbau

Energetische Sanierung
Links: Das Wärmebild zeigt deutlich die schlechte Energiebilanz (rot) im Bereich der Fenster. Rechts: Durch den Einbau dreifach verglaster Fenster sind die roten Wärmebrücken verschwunden. Foto: epr/Weru

Eine energetische Sanierung bringt viele Vorteile für den Althausbesitzer. Zum einen verringern sich Energiekosten und die Umweltbelastung. Zum anderen erhöht eine energetische Sanierung Immobilienwert und Wohnkomfort. Damit das Sanierungsvorhaben optimal gelingt, ist eine systematische Vorgehensweise unverzichtbar. Hierbei hilft der bundesweit geförderte individuelle Sanierungsfahrplan.

Energetische Sanierung

Heizung und Warmwasser verursachen über 80 Prozent des Energieverbrauchs in privaten Haushalten. Vor allem bei der Raumwärme lässt sich in Altbauten recht viel Geld sparen, vor allem wenn das Eigenheim vor 1977, also vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung, gebaut und bislang noch nicht energetisch saniert wurde. Eine grobe erste Ersteinstufung für eine energetische Sanierung eines Gebäudes kann der Althausbesitzer zum Beispiel unter www.heizspiegel.de selbst vornehmen. Als zu hoch gelten dort Verbräuche für Raumwärme und Warmwasserbereitung in einem Einfamilienhaus, falls sie jährlich über etwa 260 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Dies entspricht umgerechnet ungefähr 26 Liter Heizöl oder 28 Kubikmeter Erdgas. In diesem Fall besteht dringender Handlungsbedarf und eine energetische Sanierung sollte ins Auge gefasst werden.

Und selbst wenn die individuellen Verbrauchswerte etwas besser ausfallen, sollte der Althausbesitzer aktiv werden. Doch wo sind die größten energetischen Schwachstellen am Gebäude und wie wirken sie sich auf die Heizkosten aus? Ist es vorteilhafter, einzelne Sanierungsarbeiten oder eine Komplettsanierung durchzuführen? Wichtigste Grundvoraussetzung für den vollen Sanierungserfolg ist es, dass das Gebäude ganzheitlich betrachtet wird und damit der Ansatz für eine energetische Sanierung auch nachhaltig umgesetzt werden kann.

Bereiche für die energetische Sanierung

  • Gebäudetechnische Maßnahmen: vor allem eine gut gedämmte und dichte Gebäudehülle (Außenwände und Dach), eine gut gedämmte Untergeschossdecke sowie moderne, wärmeschutzverglaste Fenster.
  • Anlagentechnische Maßnahmen: vor allem ein effizientes und gut geregeltes Heizungssystem mit einem modernen Wärmeerzeuger in Verbindung mit möglichst niedrig temperierten Heizflächen.
  • Anlagentechnische Maßnahmen: vor allem ein effizientes und gut geregeltes Heizungssystem mit einem modernen Wärmeerzeuger in Verbindung mit möglichst niedrig temperierten Heizflächen.
  • Einbindung von erneuerbaren Energien: zum Beispiel in Form eines Pelletkessels, eines wasserführenden Kaminofens, oder einer Solarthermieanlage. Und auch eine Photovoltaikanlage kann mit ihrem Solarstrom zur Wärmeversorgung beitragen: direkt per Heizelement in einem Wasserspeicher oder indirekt über eine Wärmepumpe.
  • Geklärt wird im Vorfeld, wie viele Bewohner das Haus nutzen und wie sich deren Verhalten auswirkt. Auch Wünsche, künftige Bedürfnisse und Budgetvorstellungen gehören dazu.

Ein Gesamtkonzept erforderlich

Anschließend gilt es, aus diesen Erkenntnissen und Berechnungen ein Gesamtkonzept für eine energetische Sanierung zu formen. Diese Aufgabe ist am besten bei einem unabhängigen, qualifizierten Energieberater aufgehoben, welcher auch bei einer Hausbegehung den Zustand und die Besonderheiten des Gebäudes unter die Lupe nimmt. Althausbesitzer sollten hierfür das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ nutzen (www.bafa.de). Bei dieser auch als „Vor-Ort-Beratung“ bezeichneten Maßnahme empfiehlt es sich, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mittels eines softwaregestützten Tools erstellen zu lassen. Der iSFP wurde vor seiner Einführung im Juli 2017 von Fachleuten entwickelt und in der Praxis erprobt.

Der individuelle Sanierungsplan gibt den Überblick

  • den energetischen Zustand seines Gebäudes
  • die umsetzbaren Potenziale zur Energieeinsparung
  • die empfohlene Reihenfolge der anstehenden Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • die staatlichen Förderprogramme, die sich jeweils nutzen lassen. 

Die Fördermöglichkeiten

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, wobei es bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 800 Euro gibt, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten: 1100 Euro. 

Achtung: Die Förderung wird direkt an den Energieberater ausgezahlt, welcher verpflichtet ist, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen. Der beauftragte Energieberater kümmert sich selbst um den Zuschussantrag und hat nach dem Erhalt des Förderbescheids maximal neun Monate Zeit, um die Beratung durchzuführen und den Energieberatungsbericht auszuhändigen und mündlich zu erläutern.

Tipp: Hausbesitzer sollten diese Gesprächsgelegenheit nutzen, um dem Energieberater wichtige Fragen zu stellen.

Für seine Beratungsleistung stellt der Energieberater abschließend eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus. Weil die Honorare unterschiedlich hoch ausfallen können, sollte der Althausbesitzer vor dem Abschluss des Energieberatungsvertrags mehrere Vergleichsangebote einholen.

Zusatz-Tipp: Es lohnt sich beim Berater nachzufragen, ob sich der BAFA-Zuschuss eventuell noch um weitere öffentliche Fördermittel, zum Beispiel vom Bundesland oder der Kommune, aufstocken lässt. Allerdings darf der Gesamtförderbetrag 90 Prozent der Honorarkosten nicht übersteigen. Anders ausgedrückt: Der Hausbesitzer muss einen Anteil von mindestens 10 Prozent selbst tragen.

Fazit

Nicht zu verwechseln ist die hier beschriebene Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Dieser ist mit Blick auf seinen (reduzierten) Informationsgehalt als profunde Grundlage für Sanierungsentscheidungen deutlich weniger geeignet als der individuelle Sanierungsfahrplan. Deshalb sollten vor der geplanten Sanierungsmaßnahme erst umfassende Informationen eingeholt werden, um bei der Maßnahme selber keine bösen Überraschungen zu erleben. Der Aufwand für einen Energieberater lohnt also auf jeden Fall und wird zu einem großen Teil durch die gewährten Förderungen vom Staat bezahlt. 

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