Sichere Weihnachtsbeleuchtung

In der Vorweihnachtszeit ist es wieder so weit: Tausend Lämpchen und Kerzen leuchten um die Wette und trotzen dem grauen Winter. Doch die strahlende Pracht ist nicht immer ganz ungefährlich.

Lichterhaus

Foto: Pixelio.

Weihnachtsbeleuchtung wird zur Einstimmung auf das Fest immer beliebter. Fenster, Bäume, aber auch ganze Häuserfassaden werden mit Lichterketten illuminiert. Doch hinter den bunten Lämpchen können Gefahren lauern. Fehlerhafte Produkte können im Dauerbetrieb überhitzen und anfangen, zu brennen. Auch starke Stromschläge durch mangelhaft isolierte Drähte oder lockere Fassungen sind mögliche Gefahrenquellen. Um das zu vermeiden, sollte beim Kauf auf Siegel wie das dreieckige VDE-Prüfzeichen oder das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit geachtet werden, rät das Immobilienportal Immowelt. Damit wird dokumentiert, dass die Lichterkette von einer neutralen Stelle geprüft wurde und den Sicherheitsstandards entspricht. Im Gegensatz dazu ist das CE-Zeichen kein adäquater Sicherheitsnachweis.

Lichterkette Stern

Foto: Pixelio.

Auch bei Lichterketten Strom sparen
Generell wird vom Kauf von Lichterketten, die direkt an die Steckdose (230 Volt) angeschlossen werden, abgeraten. Besser sind  im Falle eines Stromschlags Lichterketten mit einem Transformator, der die Stromspannung auf höchstens 50 Volt reduziert. Im Hinblick auf den Stromverbrauch sind zudem Lichterketten mit Leuchtdioden, so genannte LEDs, zu bevorzugen. Sie können im Vergleich zu den herkömmlichen Glühlämpchen bis zu 90 Prozent des Stroms sparen. Wichtig beim Lichterglanz ist außerdem, die Innenbeleuchtung nicht draußen zu verwenden. Sollen Balkon oder Garten festlich leuchten, weisen das Kürzel IP 44 oder ein Wassertropfen im Dreieck auf den gefahrlosen Außenbetrieb hin. Noch sicherer wird es mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter, dem sogenannten FI-Schalter, der die Stromzufuhr bei Defekten unterbricht.

Kerze

Foto: Pixelio

Vorsicht, echte Wachskerzen!
Weihnachten ist die Zeit der Kerzen. Doch gerade diese schöne Tradition kann ein Haus in nur wenigen Minuten in Schutt und Asche legen. Wichtig sind deshalb stabile Kerzenhalter aus Metall, die die brennenden Kerzen in sicherem Abstand zum Baumschmuck halten. Außerdem sollte der Weihnachtsbaum in ausreichendem Abstand zu Gardinen und Vorhängen aufgestellt werden. Trockene Weihnachtsbäume sind besonders leicht entflammbar.  Kaufen Sie daher den Weihnachtsbaum so spät wie möglich und lagern Sie die Tanne im Freien. Empfehlenswert ist ein mit Wasser aufgefüllter Weihnachtsbaumständer. Ein Draht zur Decke stabilisiert den Baum zusätzlich und verhindert das Umkippen. Grundsätzlich gilt: Niemals brennende Wachskerzen am Weihnachtsbaum aus den Augen lassen! Fängt der Weihnachtsbaum dennoch Feuer, sind die ersten Sekunden entscheidend. Daher sollten ein gefüllter Wassereimer, Feuerlöscher und Löschdecke griffbereit neben dem Baum stehen. Sobald weitere brennbare Gegenstände Feuer gefangen haben, muss die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung sofort verlassen werden. Der Weihnachtsbaum darf keinen Fluchtweg versperren!.

Tannenbaum

Foto: Pixelio

Die rechtlichen Grenzen
An manchen Hausfassaden und Balkonen und in so manchem Vorgarten blinkt, funkelt und strahlt es derzeit fast wie in Las Vegas. Wann die geschmacklichen Fragwürdigkeiten endgültig zur Belästigung ausufern, wissen Experten der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs AG (Arag).
- Die eigenen vier Wände und auch den Balkon kann grundsätzlich jeder einrichten, schmücken und dekorieren, wie es ihm behagt. Klauseln im Mietvertrag, die das untersagen, sind unzulässig und somit nichtig. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass der Mieter ausreichend gegen einen Zimmerbrand vorsorgt. Die Dekoration am Balkon sollte die Nachbarn aber nicht stören. - Mieter dürfen auch Gemeinschaftsflächen im Haus, zum Beispiel den Flur oder das Treppenhaus nutzen, entschied sogar der Bundesgerichtshof. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Nutzung nicht zur Belästigung, Gefährdung oder Vermüllung führt (BGH, Az.: V ZR 46/06).
- Am ausgestopften Nikolaus, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar. Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt. Muss die Fassade angebohrt werden, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.

Und nun: Frohes Fest!